Die General Data Protection Regulation (Datenschutz-Grundverordnung DSGVO) oder kurz GDPR ist ein europäisches Gesetz, das ab dem 25. Mai 2018 die personenbezogenen Daten von allen Einwohnern in Europa schützt. Eine gute Sache, weil persönliche Daten oft von großen Organisationen gesammelt und missbraucht werden. Diese Gesetzgebung gilt für alle Organisationen, die personenbezogene Daten sammeln, aufbewahren, verarbeiten und/oder durchgeben. Als KLJ-Gruppe gilt dies folglich auch für euch.
Um dafür zu sorgen, dass dieser Gesetzgebung gut nachgefolgt wird, wird die Datenschutzkommission Organisationen, die unter diese Gesetzgebung fallen, kontrollieren. Dies bedeutet, dass auch Sanktionen folgen können, wenn diesen Richtlinien nicht befolgt werden. Aber, kein Grund zur Panik, die KLJ sorgt dafür, dass die größte Verwaltungsarbeit für euch aufgefangen wird.
Für eure KLJ-Gruppe gibt es aber noch einige Richtlinien, denen du nachkommen musst, um ganz in Ordnung zu sein. Achtest du darauf, dann brauchst du dir keine Sorgen zu machen!
Tipp: Ernennt eine(n) Datenschutzverantwortliche(n). Er oder sie kann so die Richtlinien überprüfen und dafür sorgen, dass deine KLJ-Gruppe völlig in Ordnung ist.