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Ist euer KLJ-Heim und die Einrichtung versichert?

Bei Schäden durch Naturgewalten ist es wichtig, dass euer Lokal gut versichert ist. Was deckt die KLJ-Versicherung und was müsst ihr selber versichern?

Bei Schäden durch Naturgewalten ist es wichtig, dass euer Lokal gut versichert ist. Was deckt die KLJ-Versicherung und was müsst ihr selber versichern?

Ist eure Einrichtung versichert?

Wenn wertvolles Material in euren Räumlichkeiten gelagert wird, ist es ratsam, eine Hausratversicherung abzuschließen. Diese deckt Schäden im Brandfall, Wasserschäden usw. ab. Es spielt keine Rolle, ob ihr die Räume besitzt oder mietet. Auch Material, das ihr vorübergehend mietet oder ausgeliehen habt und in euren Räumlichkeiten aufbewahrt, wird von der KLJ-Versicherung nicht übernommen. Es kann dann sinnvoll sein, eine Zusatzversicherung abzuschließen.

  • Versicherung "vertragliche Haftung": Diese Versicherung deckt die Risiken für Materialien, die ihr mietet oder ausleiht. Achtung: Vorsätzliche Beschädigung, Vandalismus und Diebstahl sind nicht versichert.
  • All-Risk-Versicherung: Diese Versicherung deckt die vertragliche Haftung und Schäden durch Vandalismus oder Diebstahl. Aber nicht, wenn der Schaden absichtlich verursacht wurde.

Achtung: Wenn ihr mit eurem Versicherungsmakler klärt, was zu versichern ist, denkt daran, dass ihr keine zusätzliche Haftpflichtversicherung benötigt. Der Bereich Haftpflicht ist bereits durch die KLJ-Versicherung abgedeckt.
 

Ist euer Gebäude versichert?

Schäden an euren Räumlichkeiten durch Feuer, Überschwemmung oder Sturm werden von der KLJ-Versicherung nicht übernommen. (Sie deckt nur die Haftpflicht, körperliche Unfälle und Rechtshilfe ab)

Seid ihr Eigentümer eines Gebäudes? Dann schließt eine Feuerversicherung für das Gebäude ab.

Seid ihr Mieter?

  • Schließt zumindest eine Feuerversicherung für den Inhalt ab. Dies ist nicht verpflichtend, aber empfohlen, wenn ihr teures Material aufbewahrt.
  • Eine Feuerversicherung für das Gebäude ist nicht erforderlich, wenn der Mietvertrag besagt, dass der Eigentümer gegen Feuer versichert ist und dass vom Mieter verursachte Feuerschäden durch die Feuerversicherung des Eigentümers abgedeckt sind. Der Fachausdruck "Regressverzicht" muss in eurem Vertrag klar formuliert sein. Ist dies nicht der Fall, müsst ihr eine zusätzliche Versicherung abschließen, um das Mietrisiko im Brandfall zu decken.

Achtung: Wenn ihr mit eurem Versicherungsmakler klärt, was zu versichern ist, denkt daran, dass ihr keine zusätzliche Haftpflichtversicherung benötigt. Der Bereich Haftpflicht ist bereits durch die KLJ-Versicherung abgedeckt.