Jedes Mitglied (das einen Mitgliedsbeitrag bezahlt hat und als Mitglied via Wall-e registriert ist) ist in drei Fällen versichert:
- Wenn du unabsichtliche Schäden anrichtest, körperlich oder materiell. Das regelt die KLJ-Versicherung für Haftpflicht.
- Wenn du Opfer von einem Unfall bist, wofür niemand oder ein anderes KLJ-Mitglied haftbar ist. (Achtung: wenn ein Unfall von jemandem außerhalb der KLJ verursacht wurde, dann muss die Entschädigung von der Familienhaftpflichtversicherung dieser Person kommen.) Kosten für Arzt, Apotheker, Krankenhaus, angepassten Transport, Prothesen, Geräte, Rettung und Repatriierung sowie Brillen können von der Versicherung zu körperlichen Unfällen bezahlt werden - nach dem ersten Zuschuss von der eigenen Krankversicherung (z.B. Selbstbeteiligung für den Arzt).
- Wenn du einen Anwalt brauchst, z.B. um Kosten von der Versicherung einer Gegenpartei zurückzufordern.
Macht ihr eine Aktivität mit ein bisschen mehr Risiko? Schaue dir hier an, wann die KLJ-Versicherung Kosten deckt.