Die Versicherung der KLJ ist eine auffüllende Versicherung. Das bedeutet, dass sie die Unkosten zurückerstattet, auf denen ansonsten das entsprechende KLJ-Mitglied oder dessen Eltern "sitzen bleiben" würden.
Gleichzeitig bedeutet das, dass die Kosten zunächst vorgestreckt werden müssen. Später werden die Unkosten dann rückerstattet. Der Ablauf bis dahin sieht folgendermaßen aus:
- Wenn es einen Schadens- oder einen Unfall gegeben hat, übermitteln die Leiter dem KLJ-Büro die entsprechenden, ausgefüllten Versicherungsformulare.
- Diese werden anschließend dem Sekretariat der KLJ und von dort aus der KBC übermittelt.
- Die KBC legt eine Akte zum Fall an und meldet sich direkt beim betroffenen KLJler oder dessen Eltern.
- Die KBC erstattet die angefallenen Kosten bis zu den in der Police aufgelisteten Höchstbeträgen.