Gemäß dem belgischen Gesetz, haben Kinder ab ihrem 16. Lebensjahr die sexuelle Mündigkeit erreicht. Das heißt, dass sie sexuell aktiv sein dürfen und dass sie darüber selbst entscheiden können und dürfen. Nach den Buchstaben des Gesetzes dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 also noch nicht sexuell aktiv sein. Deshalb macht sich jede Person, die mit einer Person unter 16 Jahren Sex hat, per Definitionem eines Verstoßes schuldig. Doch es führt nicht in allen Fällen zur gerichtlichen Verfolgung.
Sexuelles Fehlverhalten
Denkvermögen und Körper von Kindern und Jugendlichen entwickeln sich rasant. Bereits in jungen Jahren, lernen Kinder immer mehr über ihre sexuelle Ausrichtung. Später entdecken sie dann sich selbst und danach auch andere.
Denkvermögen und Körper von Kindern und Jugendlichen entwickeln sich rasant. Bereits in jungen Jahren, lernen Kinder immer mehr über ihre sexuelle Ausrichtung. Später entdecken sie dann sich selbst und danach auch andere.
Was sagt das Gesetz?
Wann ist eine Situation sexueller Art erlaubt?
- Wenn die Betroffenen die Situation einschätzen können, einverstanden sind mit was passieren kann und es sich auch gut anfühlt. (Zustimmung)
- Wenn die Betroffenen sich nicht von Druck, Manipulation oder Zwang verpflichtet fühlen. (Freiwilligkeit)
- Wenn betroffene Person 1, die andere Person(en) nicht dominiert, was z.B. passieren kann, wenn die Betroffenen sich hinsichtlich Alter, Intelligenz, Status, Lebenserfahrung,… voneinander unterscheiden. (Gleichheit)
- Wenn es immer noch entsprechend der Entwicklung eines bestimmten Lebensstadiums verläuft.
- Wenn es immer noch in angemessenem Rahmen geschieht. Denn Sexualverhalten in der Schule werden z.B. schneller für unangemessen gehalten.
- Wenn das Sexualverhalten keinen körperlichen oder psychischen Schaden verursacht. Denn Kinder und Jugendliche können z.B. sich selbst demütigen, wehtun, in eine gefährliche Situation geraten ohne es zu wissen,… (Selbstachtung)
Sexueller Missbrauch?
Sexueller Missbrauch umfasst alle sexuelle Handlungen, bei denen jemand gezwungen wird sie vorzunehmen oder zu beobachten. Sobald es Fakten oder Verdachte von sexuellem Missbrauch gibt, musst du deine(n) pädagogische(n) Mitarbeiter(in) oder die KLJ Ostbelgien kontaktieren. Zusammen besprechen wir dann, welche Schritte wir unternehmen müssen.
Hier im Anhang findet ihr einen Flyer für Jugendleiter. Druckt ihn aus und fügt ihn dem Lagerodner zu. So habt ihr immer alles dabei, was ihr braucht.
Mehr Informationen?
Der Leitfaden "Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche: Was tun bei Verdachtsfällen?" vom Ministerium der DG für Lehrpersonal bietet viele weitere Informationen zum Thema.
Jugendhilfedienst
Bei Verdachtsfällen arbeitet das KLJ Büro mit dem Jugendhilfedienst zusammen. Infos zum Jugendhilfedienst findet ihr unter folgenden Links: